Politik-, Engagement und Bildungsstiftung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§ 1

Geltungsbereich


1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) regeln die Beziehung

zwischen Besucher/innen einer Veranstaltung und der PEBS.

2. Abweichende Bedingungen werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn der

Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die AGB gelten verbindlich für alle

Besucherinnen und Besucher des Veranstaltungsbereichs der PEBS sowie aller im

Zusammenhang stehenden Gesellschaften.

3. Die AGB sind zu beachten. Das Hausrecht im Veranstaltungsbereich obliegt während der

Veranstaltung der PEBS, die sich zu dessen Ausübung seiner gesetzlichen Vertreter/innen

und Erfüllungsgehilfen/-gehilfinnen und ggf. des Sicherheitspersonals bedient.


§ 2

Verhalten in der Politik-, Engagement- und Bildungsstiftung


1. Rauchen und offenes Feuer sind in den Räumen untersagt.

2. Besucher/innen, die gegen die AGB verstoßen, den Ablauf der Veranstaltung stören,

andere Besucher/innen belästigen oder anderweitig erhebliche Nachteile für die

Durchführung der Veranstaltung verursachen, können aus der laufenden Veranstaltung

verwiesen werden. Ebenso kann der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass dazu besteht.

Die PEBS kann diesen Personen gegenüber ein Hausverbot erteilen. Ein Hausverbot kann zu

einem allumfassenden Kooperationsverbot mit allen PEBS Gesellschaften erweitert

werden.

3. Die PEBS behält sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die

extremistischen Parteien oder Organisationen angehören, der extremistischen Szene

zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch menschenverachtende

Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern oder

sie von dieser auszuschließen.

4. Das Mitbringen von Waffen, Fackeln, pyrotechnischen Gegenständen und anderen

gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird die

Person der PEBS verwiesen.

5. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt. Assistenztiere sind hiervon ausgenommen. Bei

Brand oder sonstiger Gefahrensituation haben die Besucher/innen die

Veranstaltungsräume durch die gekennzeichneten Notausgänge zu verlassen. Den

Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.


§ 3

Inhalte des Onlineangebots


1. Die einzelnen Seiten des Online-Angebotes wurden sorgfältig bearbeitet und überprüft.

Der Diensteanbieter übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit,

Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.

2. Haftungsansprüche gegen die PEBS, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art

beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw.

durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind

grundsätzlich ausgeschlossen.

3. Die PEBS behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne

gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung

zeitweise oder endgültig einzustellen.


§ 4

Zahlungsbedingungen


1. Anfallenden Veranstaltungsgebühren sowie Lernmittelkosten sind vor Beginn der

Veranstaltung auf das ausgewiesene Konto zu überweisen.

2. Die/der Teilnehmende verpflichtet sich zur rechtzeitigen Zahlung.

3. Eine Verpflichtung zur Zahlung der Veranstaltungsgebühren besteht auch dann, wenn

diese nicht oder nur teilweise besucht wird.


§ 5

Beginn und Einlass


1. Die Anfangszeiten werden auf der Website veröffentlicht. Änderungen bleiben

vorbehalten.

2. Bei voller Platzauslastung besteht kein Anspruch auf Einlass.

3. Verspätete Besucher/innen können nicht mehr oder erst in einer geeigneten Pause in den

Veranstaltungsraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf Einlass besteht nicht.

4. Die PEBS behält sich vor, Besucher/innen einen bestimmten Platz zuzuweisen. Diese

Plätze können auch in Räumen mit Ton- und/oder Bildübertragung außerhalb des

eigentlichen Veranstaltungsraumes liegen.


§ 6

Anmeldung


1. Für ausgewählte Veranstaltungen ist im Vorfeld eine Anmeldung erforderlich, die in der

Regel über das Double-Opt-In-Verfahren bestätigt wird.

2. Die PEBS behält sich das Recht vor, die Anmeldung von Besucher*innen aus Gründen der

Sicherheit oder Platzauslastung nicht zu bestätigen. Ein Anspruch auf Bestätigung der

Anmeldung und Teilnahme an der Veranstaltung besteht nicht.


§ 7

Leistungen


1. Unterkunft und Verpflegung für Präsenzveranstaltung, sind in der Regel gewährleistet.

sollte dies nicht der Fall sein, wird darauf in der Veranstaltungsinformation hingewiesen.

2. Die PEBS kann für eine Nichteinhaltung der in § 7 Abs. 1 nicht haftbar gemacht werden,

dies ist insbesondere der Fall, wenn höhere Gewalt die Sicherstellung von Unterkunft und

Verpflegung behindert, erschwert, oder unmöglich macht.


§ 8

Bild- und Tonaufnahmen


1. Die PEBS behält sich vor, den Besucher/innen vor, während und/oder nach der

Veranstaltung die Anfertigung von Foto-, Ton- und Filmaufnahmen und/oder die Benutzung

von mobilen oder anderen Endgeräten, die eine Zugänglichmachung von Aufzeichnungen

oder Streamings ermöglichen (insbesondere Smartphones), zu untersagen. Die Anfertigung

und Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen der Veranstaltung zu gewerblichen,

insbesondere zu Werbezwecken sind unter-sagt; zu privaten Zwecken sind widerruflich und

vorbehaltlich der Regelung in § 8 Abs. 1 gestattet. Die PEBS weist ausdrücklich darauf hin,

dass durch die Anfertigung und/oder Verwendung von Aufnahmen auch zu privaten

Zwecken Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte, verletzt

werden können. Mit der Gestattung der Anfertigung von Aufnahmen durch die PEBS ist die

Einräumung von Nutzungsrechten oder Einwilligungen Dritter nicht verbunden.

2. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen Bilder -und

Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen durch von der PEBS beauftragte

oder akkreditierte Personen und Dienstleister erstellt werden. Mit den Aufnahmen sollen

sowohl die Veranstaltung an sich als auch die Teilnahme einzelner Personen dokumentiert

werden.

3. Die PEBS fotografiert zum Zwecke der Veröffentlichung auf ihren Webseiten und ihren

Social Media Auftritten (Twitter, Facebook, Instagram).

4. Mit ihrer Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Besucher/innen mit der

Veröffentlichung von Fotos/Aufnahmen einverstanden, auf denen auch sie erkennbar sind.

Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die

Besucher/innen jederzeit das Recht und die Möglichkeit, die Fotograf/innen oder das

Personal der PEBS darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen. Sollte

dies nicht möglich sein oder nicht beachtet werden, werden wir bei entsprechender

Nachricht nachträglich eine Veröffentlichung durch uns und unsere Dienstleister

unterbinden, soweit es im Rahmen unserer Einflussmöglichkeiten liegt.


§ 9

Haftung


1. Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haften die Vertragsparteien bei einer

Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen

gesetzlichen Vorschriften.

2. Auf Schadensersatz haftet die PEBS – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz

oder grober Fahrlässigkeit der PEBS, ihrer gesetzlichen Vertreter/innen und

Erfüllungsgehilfen/-gehilfinnen. Für einfache Fahrlässigkeit der PEBS, ihrer gesetzlichen

Vertreter/innen und Erfüllungsgehilfen/-gehilfinnen haftet die PEBS nur für Schäden aus

der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die

ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren

Einhaltung die Besucher/innen regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist

die Haftung der PEBS auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden

Schadens begrenzt.

3. Die Haftungsfreistellung nach § 9 Abs. 2 dieser AGB gilt auch für die Haftung der

Erfüllungsgehilfen/-gehilfinnen und gesetzlichen Vertreter/innen der PEBS.


§ 10

Nichtdurchführung


1. Liegen für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor, oder ist aus nicht von

uns zu vertretenden Umständen eine programmgemäße Durchführung der Veranstaltung

nicht möglich, so sind wir zur Durchführung nicht verpflichtet.

2. Die angemeldeten Personen werden frühestmöglich vor dem geplanten

Veranstaltungsbeginn über die Nichtdurchführung informiert.


§ 11

Rücktritt


1. Bei Vertragsrücktritt nachdem für die PEBS zur Umsetzung der Veranstaltung spezifische

Kosten entstehen, welche auf deren Anmeldung zurückzuführen ist, wird eine

angemessene Entschädigung erhoben, die den nachweisbaren teilnehmerbezogenen

Aufwand der PEBS deckt und ggf. bis zur vollen Höhe der Teilnahmegebühr reichen kann.

2. Bei bestimmten Bildungsreisen können hiervon abweichende Rücktritts- und

Stornobedingungen gelten. Sie sind dann bei den jeweiligen Veranstaltungsinformationen

angegeben.


§ 12

Datenschutzbestimmungen


1. Es werden personenbezogene Daten erhoben, die der Erfüllung des vorrangigen Zwecks

der PEBS gemäß § 2 der Vereinssatzung dienen. Diese Daten umfassen maximal:

– Namen

– Titel

– Geschlecht/Anrede

– Kontaktdaten (Postadressen, E-Mail, Telefon)

– Veranstaltungsinformationen

– Art der gewünschten Kontaktaufnahme seitens der Stiftung

– Datenschutzinformationen

2. Die Datenspeicherung erfolgt durch Einwilligung oder auf der Grundlage eines

berechtigten Interesses der Stiftung, ihre satzungsmäßigen Ziele zu erfüllen.

3. Die Zugriffsrechte richten sich nach dem jeweiligen PEBS-internen Berechtigungskonzept

und den entsprechenden datenminimierenden schriftlichen Auftragsvereinbarungen mit

den Dienstleistern der PEBS.

4. Veranstaltungsteilnehmer/innen stimmen einer Kontaktaufnahme und

Datenspeicherung für die Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Dokumentation

der Veranstaltung zu. Sollten weitere Kontakte zur Stiftung nicht bestehen, werden die

personenbezogenen Daten nach 18 Monaten mit einer angemessenen Bearbeitungsfrist

innerhalb von bis zu 3 Monaten und nach Prüfung aus der Datenbank gelöscht.

5. Besucher/innen haben das Recht auf Auskunft zu vorstehend genannten

Datenkategorien sowie auf deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der

Verarbeitung.


§ 13

Schlussbestimmungen


1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01. Januar 2021 in Kraft.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für

Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

3. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


§ 14

Kontakt

Telefon: +49 38847 429590

E-Mail-Adresse: info@pebs.eu


Politik-, Engagement- und Bildungsstiftung e. V. (PEBS)


gemeldet in:

Bollenberg 4

19258 Boizenburg

Postadresse:

Postfach 110

37124 Rosdorf




Zusätzliche Geschäftsbedingungen für

“Erfüllungsgehilfen/-gehilfinnen, Referenten/-innen

und Fundraiser/innen”


– nachstehend gemeinsam auch als “Beauftragte” bezeichnet –



§ 1

Leistungsanforderungen und Vorbereitung


1. Von den Beauftragten wird ein Höchstmaß an Professionalität vorausgesetzt, so gelten

folgende Anforderungen, um einen Auftrag durch die PEBS erfolgreich abzuschließen und

die damit verbundene Vergütung zu erhalten. Sollte eine Vorbereitung für die erfolgreiche

Erfüllung des Auftrags notwendig sein, ist diese entsprechend durchzuführen. Es besteht

kein Rechtsanspruch auf Hilfe zur Vorbereitung, sowie eine Vergütung der benötigten

Vorbereitungszeit – auch wenn die PEBS sich stets bemüht Hilfestellung zu leisten, bei

Nachfragen ist eine Rücksprache mit der entsprechenden Organisationsleitung maßgeblich.

2. Ist der Einsatz von Technik in dem Auftrag notwendig, hat der Beauftragte dafür Sorge

zu tragen, dass diese zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung ordnungsgemäß funktionieren.

Sollte der Ausfall der Technik auf den Beauftragten zurückzuführen sein und so maßgeblich

für die erfolgreiche Durchführung des Auftrags sein, kann die Vergütung durch die PEBS

gekürzt oder einem besonders schwerwiegenden Fall gänzlich gestrichen werden.

3. Interne Referenten/-innen werden durch die Prüfungsordnung der PEBS zertifiziert.


§ 2

Sorgfaltspflicht, Fristen und Pünktlichkeit


1. Die Beauftragten sind dazu verpflichtet die Grundsätze der Sorgfaltspflicht zu erfüllen.

So haben sie beispielsweise zeitlich so zu kalkulieren, dass eine anschließende Korrektur,

Supervision oder Nachbereitung ihrer Arbeit noch durchgeführt werden kann, hier werden

je nach Art des Auftrags zwei bis sieben Tage beanstandet.

2. Ist der Auftrag auf einer Veranstaltung der PEBS oder derer Vertragspartner, ist dafür

Sorge zu tragen, dass die Anreise oder der Beitritt mit ausreichendem Abstand zum Beginn

des Auftrags gewählt wird. Sollten Verspätungen wegen Fahrlässigkeit oder Vorsatz

auftreten, ist die PEBS ermächtigt Vergütungen zu kürzen oder gänzlich zu streichen.


§ 3

Vergütungsbedingungen


1. Vergütungen sind stets vor der Leistungserbringung schriftlich fixiert. Sollte eine

Vergütung nicht im Vorhinein schriftlich fixiert worden sein, kann die PEBS nicht für eine

solche haftbar gemacht werden. Zur Fixierung der Vergütung sind archivierende

Fernkommunikationsmittel wie beispielsweise E-Mail, Fax oder SMS ausreichend.

2. Eine Inrechnungstellung durch Beauftragte ist erst nach Erbringung der Leistung

schriftlich möglich und haben ein Mindest-Zahlungsziel von zwei Wochen aufzuweisen,

davon abweichende Bestimmungen in Rechnungen werden als ungültig betrachtet –

anderweitige Vertragspartner der PEBS sind von dieser Regelung ausgenommen.

3. Die Inrechnungstellung oder Auslagenerstattung hat schriftlich zu erfolgen und ist an

folgende E-Mail-Adresse: buchhaltung@pebs.eu zu richten. Auslagenerstattungen haben

dem tatsächlichen Wert der Ausgabe zu entsprechen. Auslagen im Personentransport

werden nach den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes bestimmt.

4. Auslagenerstattungen von Anschaffung, sowie Spesen von Beauftragten haben

schriftlich mit dem geschäftsführenden Vorstand, oder dessen spezifisch ausgewählten

Vertreter, fixiert worden zu sein.

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