Angemeldet als:
filler@godaddy.com
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§ 1
Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) regeln die Beziehung
zwischen Besucher/innen einer Veranstaltung und der PEBS.
2. Abweichende Bedingungen werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn der
Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die AGB gelten verbindlich für alle
Besucherinnen und Besucher des Veranstaltungsbereichs der PEBS sowie aller im
Zusammenhang stehenden Gesellschaften.
3. Die AGB sind zu beachten. Das Hausrecht im Veranstaltungsbereich obliegt während der
Veranstaltung der PEBS, die sich zu dessen Ausübung seiner gesetzlichen Vertreter/innen
und Erfüllungsgehilfen/-gehilfinnen und ggf. des Sicherheitspersonals bedient.
§ 2
Verhalten in der Politik-, Engagement- und Bildungsstiftung
1. Rauchen und offenes Feuer sind in den Räumen untersagt.
2. Besucher/innen, die gegen die AGB verstoßen, den Ablauf der Veranstaltung stören,
andere Besucher/innen belästigen oder anderweitig erhebliche Nachteile für die
Durchführung der Veranstaltung verursachen, können aus der laufenden Veranstaltung
verwiesen werden. Ebenso kann der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass dazu besteht.
Die PEBS kann diesen Personen gegenüber ein Hausverbot erteilen. Ein Hausverbot kann zu
einem allumfassenden Kooperationsverbot mit allen PEBS Gesellschaften erweitert
werden.
3. Die PEBS behält sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die
extremistischen Parteien oder Organisationen angehören, der extremistischen Szene
zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch menschenverachtende
Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern oder
sie von dieser auszuschließen.
4. Das Mitbringen von Waffen, Fackeln, pyrotechnischen Gegenständen und anderen
gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird die
Person der PEBS verwiesen.
5. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt. Assistenztiere sind hiervon ausgenommen. Bei
Brand oder sonstiger Gefahrensituation haben die Besucher/innen die
Veranstaltungsräume durch die gekennzeichneten Notausgänge zu verlassen. Den
Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
§ 3
Inhalte des Onlineangebots
1. Die einzelnen Seiten des Online-Angebotes wurden sorgfältig bearbeitet und überprüft.
Der Diensteanbieter übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit,
Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
2. Haftungsansprüche gegen die PEBS, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art
beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw.
durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind
grundsätzlich ausgeschlossen.
3. Die PEBS behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne
gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung
zeitweise oder endgültig einzustellen.
§ 4
Zahlungsbedingungen
1. Anfallenden Veranstaltungsgebühren sowie Lernmittelkosten sind vor Beginn der
Veranstaltung auf das ausgewiesene Konto zu überweisen.
2. Die/der Teilnehmende verpflichtet sich zur rechtzeitigen Zahlung.
3. Eine Verpflichtung zur Zahlung der Veranstaltungsgebühren besteht auch dann, wenn
diese nicht oder nur teilweise besucht wird.
§ 5
Beginn und Einlass
1. Die Anfangszeiten werden auf der Website veröffentlicht. Änderungen bleiben
vorbehalten.
2. Bei voller Platzauslastung besteht kein Anspruch auf Einlass.
3. Verspätete Besucher/innen können nicht mehr oder erst in einer geeigneten Pause in den
Veranstaltungsraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf Einlass besteht nicht.
4. Die PEBS behält sich vor, Besucher/innen einen bestimmten Platz zuzuweisen. Diese
Plätze können auch in Räumen mit Ton- und/oder Bildübertragung außerhalb des
eigentlichen Veranstaltungsraumes liegen.
§ 6
Anmeldung
1. Für ausgewählte Veranstaltungen ist im Vorfeld eine Anmeldung erforderlich, die in der
Regel über das Double-Opt-In-Verfahren bestätigt wird.
2. Die PEBS behält sich das Recht vor, die Anmeldung von Besucher*innen aus Gründen der
Sicherheit oder Platzauslastung nicht zu bestätigen. Ein Anspruch auf Bestätigung der
Anmeldung und Teilnahme an der Veranstaltung besteht nicht.
§ 7
Leistungen
1. Unterkunft und Verpflegung für Präsenzveranstaltung, sind in der Regel gewährleistet.
sollte dies nicht der Fall sein, wird darauf in der Veranstaltungsinformation hingewiesen.
2. Die PEBS kann für eine Nichteinhaltung der in § 7 Abs. 1 nicht haftbar gemacht werden,
dies ist insbesondere der Fall, wenn höhere Gewalt die Sicherstellung von Unterkunft und
Verpflegung behindert, erschwert, oder unmöglich macht.
§ 8
Bild- und Tonaufnahmen
1. Die PEBS behält sich vor, den Besucher/innen vor, während und/oder nach der
Veranstaltung die Anfertigung von Foto-, Ton- und Filmaufnahmen und/oder die Benutzung
von mobilen oder anderen Endgeräten, die eine Zugänglichmachung von Aufzeichnungen
oder Streamings ermöglichen (insbesondere Smartphones), zu untersagen. Die Anfertigung
und Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen der Veranstaltung zu gewerblichen,
insbesondere zu Werbezwecken sind unter-sagt; zu privaten Zwecken sind widerruflich und
vorbehaltlich der Regelung in § 8 Abs. 1 gestattet. Die PEBS weist ausdrücklich darauf hin,
dass durch die Anfertigung und/oder Verwendung von Aufnahmen auch zu privaten
Zwecken Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte, verletzt
werden können. Mit der Gestattung der Anfertigung von Aufnahmen durch die PEBS ist die
Einräumung von Nutzungsrechten oder Einwilligungen Dritter nicht verbunden.
2. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen Bilder -und
Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen durch von der PEBS beauftragte
oder akkreditierte Personen und Dienstleister erstellt werden. Mit den Aufnahmen sollen
sowohl die Veranstaltung an sich als auch die Teilnahme einzelner Personen dokumentiert
werden.
3. Die PEBS fotografiert zum Zwecke der Veröffentlichung auf ihren Webseiten und ihren
Social Media Auftritten (Twitter, Facebook, Instagram).
4. Mit ihrer Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Besucher/innen mit der
Veröffentlichung von Fotos/Aufnahmen einverstanden, auf denen auch sie erkennbar sind.
Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die
Besucher/innen jederzeit das Recht und die Möglichkeit, die Fotograf/innen oder das
Personal der PEBS darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen. Sollte
dies nicht möglich sein oder nicht beachtet werden, werden wir bei entsprechender
Nachricht nachträglich eine Veröffentlichung durch uns und unsere Dienstleister
unterbinden, soweit es im Rahmen unserer Einflussmöglichkeiten liegt.
§ 9
Haftung
1. Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haften die Vertragsparteien bei einer
Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen
gesetzlichen Vorschriften.
2. Auf Schadensersatz haftet die PEBS – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit der PEBS, ihrer gesetzlichen Vertreter/innen und
Erfüllungsgehilfen/-gehilfinnen. Für einfache Fahrlässigkeit der PEBS, ihrer gesetzlichen
Vertreter/innen und Erfüllungsgehilfen/-gehilfinnen haftet die PEBS nur für Schäden aus
der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung die Besucher/innen regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist
die Haftung der PEBS auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schadens begrenzt.
3. Die Haftungsfreistellung nach § 9 Abs. 2 dieser AGB gilt auch für die Haftung der
Erfüllungsgehilfen/-gehilfinnen und gesetzlichen Vertreter/innen der PEBS.
§ 10
Nichtdurchführung
1. Liegen für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor, oder ist aus nicht von
uns zu vertretenden Umständen eine programmgemäße Durchführung der Veranstaltung
nicht möglich, so sind wir zur Durchführung nicht verpflichtet.
2. Die angemeldeten Personen werden frühestmöglich vor dem geplanten
Veranstaltungsbeginn über die Nichtdurchführung informiert.
§ 11
Rücktritt
1. Bei Vertragsrücktritt nachdem für die PEBS zur Umsetzung der Veranstaltung spezifische
Kosten entstehen, welche auf deren Anmeldung zurückzuführen ist, wird eine
angemessene Entschädigung erhoben, die den nachweisbaren teilnehmerbezogenen
Aufwand der PEBS deckt und ggf. bis zur vollen Höhe der Teilnahmegebühr reichen kann.
2. Bei bestimmten Bildungsreisen können hiervon abweichende Rücktritts- und
Stornobedingungen gelten. Sie sind dann bei den jeweiligen Veranstaltungsinformationen
angegeben.
§ 12
Datenschutzbestimmungen
1. Es werden personenbezogene Daten erhoben, die der Erfüllung des vorrangigen Zwecks
der PEBS gemäß § 2 der Vereinssatzung dienen. Diese Daten umfassen maximal:
– Namen
– Titel
– Geschlecht/Anrede
– Kontaktdaten (Postadressen, E-Mail, Telefon)
– Veranstaltungsinformationen
– Art der gewünschten Kontaktaufnahme seitens der Stiftung
– Datenschutzinformationen
2. Die Datenspeicherung erfolgt durch Einwilligung oder auf der Grundlage eines
berechtigten Interesses der Stiftung, ihre satzungsmäßigen Ziele zu erfüllen.
3. Die Zugriffsrechte richten sich nach dem jeweiligen PEBS-internen Berechtigungskonzept
und den entsprechenden datenminimierenden schriftlichen Auftragsvereinbarungen mit
den Dienstleistern der PEBS.
4. Veranstaltungsteilnehmer/innen stimmen einer Kontaktaufnahme und
Datenspeicherung für die Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Dokumentation
der Veranstaltung zu. Sollten weitere Kontakte zur Stiftung nicht bestehen, werden die
personenbezogenen Daten nach 18 Monaten mit einer angemessenen Bearbeitungsfrist
innerhalb von bis zu 3 Monaten und nach Prüfung aus der Datenbank gelöscht.
5. Besucher/innen haben das Recht auf Auskunft zu vorstehend genannten
Datenkategorien sowie auf deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der
Verarbeitung.
§ 13
Schlussbestimmungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01. Januar 2021 in Kraft.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
3. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 14
Kontakt
Telefon: +49 38847 429590
E-Mail-Adresse: info@pebs.eu
Politik-, Engagement- und Bildungsstiftung e. V. (PEBS)
gemeldet in:
Bollenberg 4
19258 Boizenburg
Postadresse:
Postfach 110
37124 Rosdorf
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für
“Erfüllungsgehilfen/-gehilfinnen, Referenten/-innen
und Fundraiser/innen”
– nachstehend gemeinsam auch als “Beauftragte” bezeichnet –
§ 1
Leistungsanforderungen und Vorbereitung
1. Von den Beauftragten wird ein Höchstmaß an Professionalität vorausgesetzt, so gelten
folgende Anforderungen, um einen Auftrag durch die PEBS erfolgreich abzuschließen und
die damit verbundene Vergütung zu erhalten. Sollte eine Vorbereitung für die erfolgreiche
Erfüllung des Auftrags notwendig sein, ist diese entsprechend durchzuführen. Es besteht
kein Rechtsanspruch auf Hilfe zur Vorbereitung, sowie eine Vergütung der benötigten
Vorbereitungszeit – auch wenn die PEBS sich stets bemüht Hilfestellung zu leisten, bei
Nachfragen ist eine Rücksprache mit der entsprechenden Organisationsleitung maßgeblich.
2. Ist der Einsatz von Technik in dem Auftrag notwendig, hat der Beauftragte dafür Sorge
zu tragen, dass diese zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung ordnungsgemäß funktionieren.
Sollte der Ausfall der Technik auf den Beauftragten zurückzuführen sein und so maßgeblich
für die erfolgreiche Durchführung des Auftrags sein, kann die Vergütung durch die PEBS
gekürzt oder einem besonders schwerwiegenden Fall gänzlich gestrichen werden.
3. Interne Referenten/-innen werden durch die Prüfungsordnung der PEBS zertifiziert.
§ 2
Sorgfaltspflicht, Fristen und Pünktlichkeit
1. Die Beauftragten sind dazu verpflichtet die Grundsätze der Sorgfaltspflicht zu erfüllen.
So haben sie beispielsweise zeitlich so zu kalkulieren, dass eine anschließende Korrektur,
Supervision oder Nachbereitung ihrer Arbeit noch durchgeführt werden kann, hier werden
je nach Art des Auftrags zwei bis sieben Tage beanstandet.
2. Ist der Auftrag auf einer Veranstaltung der PEBS oder derer Vertragspartner, ist dafür
Sorge zu tragen, dass die Anreise oder der Beitritt mit ausreichendem Abstand zum Beginn
des Auftrags gewählt wird. Sollten Verspätungen wegen Fahrlässigkeit oder Vorsatz
auftreten, ist die PEBS ermächtigt Vergütungen zu kürzen oder gänzlich zu streichen.
§ 3
Vergütungsbedingungen
1. Vergütungen sind stets vor der Leistungserbringung schriftlich fixiert. Sollte eine
Vergütung nicht im Vorhinein schriftlich fixiert worden sein, kann die PEBS nicht für eine
solche haftbar gemacht werden. Zur Fixierung der Vergütung sind archivierende
Fernkommunikationsmittel wie beispielsweise E-Mail, Fax oder SMS ausreichend.
2. Eine Inrechnungstellung durch Beauftragte ist erst nach Erbringung der Leistung
schriftlich möglich und haben ein Mindest-Zahlungsziel von zwei Wochen aufzuweisen,
davon abweichende Bestimmungen in Rechnungen werden als ungültig betrachtet –
anderweitige Vertragspartner der PEBS sind von dieser Regelung ausgenommen.
3. Die Inrechnungstellung oder Auslagenerstattung hat schriftlich zu erfolgen und ist an
folgende E-Mail-Adresse: buchhaltung@pebs.eu zu richten. Auslagenerstattungen haben
dem tatsächlichen Wert der Ausgabe zu entsprechen. Auslagen im Personentransport
werden nach den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes bestimmt.
4. Auslagenerstattungen von Anschaffung, sowie Spesen von Beauftragten haben
schriftlich mit dem geschäftsführenden Vorstand, oder dessen spezifisch ausgewählten
Vertreter, fixiert worden zu sein.
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